Moderne Zeiten bringen Fortschritt – aber auch moderne Herausforderungen. Mit einem Online-Kredit wird es Kreditnehmern heute sehr einfach gemacht Geld zu leihen. Es muss keine Bank oder Sparkasse mehr aufgesucht werden, denn im Internet tummeln sich unzählige Kredit-Anbieter. Bei denen ganz anonym, mit nur wenigen Mausklicks, ein Kredit online beantragt werden kann. In der heutigen, schnelllebigen Zeit hat sich auch das Konsumverhalten der Menschen verändert. Niemand möchte lange auf eine neue Anschaffung sparen, der Verbraucher nutzt die Möglichkeit der Finanzierung, um sich sofort seine Wünsche erfüllen zu können. Aber Vorsicht, gerade diese schnelle Verfügbarkeit birgt auch Gefahren. Ein übereilter Abschluss kann im Endeffekt sehr kostspielig werden, denn die monatlichen Ratenzahlungen müssen in jedem Fall geleistet werden. Täglich wächst die Anzahl der Anbieter, mit immer anderen Sonderangeboten und Versprechungen. Ganz viel Vorsicht ist bei den Kreditgebern geboten, wo keine Schufa-Anfrage benötigt wird, sie bergen besonders häufig versteckte Kosten.
Kündigung
Bei Neuverträgen, welche nach dem 11. Juni 2010 aufgenommen wurden, kann ein Kredit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden – so gilt es im BGB § 490 Abs. 1: mWv 11.6.2010 http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__490.html. Ältere Verträge haben in der Regel eine Frist von drei Monaten. Bei einer Kündigung muss eine Vorfälligkeitsentschädigung geleistet werden.
Verbraucherschutz
Für einen zinspflichtigen Kredit, auch Ratenkredit genannt, müssen selbstverständlich Zinsen bezahlt werden. Der Verbraucher sollte den effektiven Jahreszins beachten, denn nur hier sind alle Bearbeitungsgebühren schon enthalten. Sämtliche Konditionen sollten transparent sein, zudem über eine detaillierte und umfassende Aufstellung aller Zahlungen und weiterer Kosten verfügen. Seriöse Kredit Anbieter bieten ihren Kunden eine lückenlose Aufstellung, fehlt diese Auflistung sollte Abstand von dem Angebot genommen werden. Vor dem Abschluss sollte immer ein Kredit-Vergleich gemacht werden. Die Verbraucherzentralen http://www.vz-nrw.de/UNIQ128231068226595/link608961A.html weisen immer wieder auf die Notwendigkeit des wohlüberlegten Vergleiches hin.
Beispiel für den Kredit
Schweren Herzens wurde früher vielleicht einmal ein Kredit für das Familienauto aufgenommen oder für eine Immobilie die nur so finanzierbar war. Heute ist es in der Gesellschafft ganz normal den Erst-und auch Zweitwagen, den Computer, die Wohnungseinrichtung, schicke Garderobe und den Sommerurlaub mit einem Darlehen zu bezahlen. Eine Kreditabwicklung benötigt nur wenig Zeit und Aufwand, innerhalb weniger Tage erhält der Kreditnehmer das benötigte Bargeld auf sein Girokonto.
Rechtliches
Auch das Kreditvermittlungsgeschäft fällt mit dem Kredit selbst in die bundesdeutschen Rechtsdefinition – zumindest, wenn diese von Deutschland aus oder in Deutschland vergeben werden. Maßgeblich formgebend ist dabei das Gesetz des Kreditwesens (KWG) http://bundesrecht.juris.de/kredwg/ und die privatrechtlichen Aspekte des Vertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/.
Verwendungszwecke
- Für eine kurzfristige Anschaffung, die aber dennoch gut abgewogen und verglichen wurde
- Für kleinere bis mittlere Investitionshöhen (bspw. Urlaub, dringende Investition) oder aber auch längerfristige Investitionen, so zum Beispiel zur Umschuldung, wird der Kredit heutzutage regelmäßig verwandt